Ausschüttungssperre

Ausschüttungssperre
Instrument zum Schutz der Gläubiger durch die Begrenzung des Ausschüttungspotenzials von Kapitalgesellschaften. Ziel der A. ist die Verhinderung von höheren Gewinnausschüttungen, die allein durch die Aktivierung von  Bilanzierungshilfen möglich gewesen wären. Gewinne dürfen danach nur in jenen Fällen ausgeschüttet werden, falls die nach Ausschüttung verbleibenden jederzeit auflösbaren Gewinnrücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags den aktivierten Bilanzierungshilfen mindestens entsprechen.
- Vgl. auch  Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes,  Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern.

Lexikon der Economics. 2013.

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